Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Kreisverwaltung Birkenfeld gibt bekannt, dass die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 31.10.2025 aufgehoben wird.
📋 Übersicht der Aufhebung
Mit dem Inkrafttreten dieser neuen Allgemeinverfügung am Tag nach ihrer Veröffentlichung (d.h. am 02.12.2025) sind folgende Maßnahmen nicht mehr gültig:
• Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel im Landkreis Birkenfeld.
• Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkten, Börsen, Schauen und ähnlichen Veranstaltungen unter der Teilnahme von Vögeln.
💡 Hintergrund der Aufhebung
Die ursprünglichen Maßnahmen wurden aufgrund des amtlich festgestellten Ausbruchs der Wildvogel-Geflügelpest (Aviäre Influenza) im Landkreis Birkenfeld am 31.10.2025 angeordnet.
Die Aufhebung erfolgt nach einer erneuten Risikobewertung, da:
• Der herbstliche Vogelzug weitestgehend abgeschlossen ist.
• Ein flächendeckender Eintrag in die heimischen Wildvogelbestände bisher nicht nachgewiesen werden konnte.
• Die Gründe für eine Aufrechterhaltung der Maßnahmen nicht mehr vorliegen.
Hinweis: Das Veterinäramt behält sich vor, bei erneuten Nachweisen des Erregers und einer neuen Risikobewertung, wieder eine Aufstallungspflicht zu erlassen.
⬇️ Originaldokument zum Download
Die vollständige öffentliche Bekanntmachung (Amtsblatt Nr. 46, Jahrgang 2025, vom 01.12.2025) steht in digitaler Form auf der Internetseite des Nationalparklandkreises Birkenfeld zur Verfügung:
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