Aufhebung der Geflügelpest-Maßnahmen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

(LK Birkenfeld Amtsblatt 46/2025)

Aufhebung der Geflügelpest-Maßnahmen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Kreisverwaltung Birkenfeld gibt bekannt, dass die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 31.10.2025 aufgehoben wird.

📋 Übersicht der Aufhebung

Mit dem Inkrafttreten dieser neuen Allgemeinverfügung am Tag nach ihrer Veröffentlichung (d.h. am 02.12.2025) sind folgende Maßnahmen nicht mehr gültig:

• Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel im Landkreis Birkenfeld.

• Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkten, Börsen, Schauen und ähnlichen Veranstaltungen unter der Teilnahme von Vögeln.

💡 Hintergrund der Aufhebung

Die ursprünglichen Maßnahmen wurden aufgrund des amtlich festgestellten Ausbruchs der Wildvogel-Geflügelpest (Aviäre Influenza) im Landkreis Birkenfeld am 31.10.2025 angeordnet.

Die Aufhebung erfolgt nach einer erneuten Risikobewertung, da:

• Der herbstliche Vogelzug weitestgehend abgeschlossen ist.

• Ein flächendeckender Eintrag in die heimischen Wildvogelbestände bisher nicht nachgewiesen werden konnte.

• Die Gründe für eine Aufrechterhaltung der Maßnahmen nicht mehr vorliegen.

Hinweis: Das Veterinäramt behält sich vor, bei erneuten Nachweisen des Erregers und einer neuen Risikobewertung, wieder eine Aufstallungspflicht zu erlassen.

⬇️ Originaldokument zum Download

Die vollständige öffentliche Bekanntmachung (Amtsblatt Nr. 46, Jahrgang 2025, vom 01.12.2025) steht in digitaler Form auf der Internetseite des Nationalparklandkreises Birkenfeld zur Verfügung:

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