Bitte Hecken und Sträucher an Gehwegen zurückschneiden
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
an einigen Stellen ragen Hecken, Sträucher oder Äste in Gehwege und Straßen hinein. Das kann Fußgängerinnen und Fußgänger zum Ausweichen auf die Fahrbahn zwingen. Besonders für Kinder, Menschen mit Rollator oder Kinderwagen sowie für Personen mit eingeschränkter Sicht wird der Weg dadurch unsicher. Auch an Einmündungen und Grundstücksausfahrten müssen Autofahrer freie Sicht haben.
Wir bitten alle Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigten, den Bewuchs an ihren Grundstücken regelmäßig zu prüfen und überhängende Zweige bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Gehwege sollen in ihrer ganzen Breite frei bleiben. Bitte achten Sie auch darauf, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht zugewachsen sind, und entfernen Sie Schnittgut anschließend vom Gehweg und von der Straße.
Bitte beachten Sie beim Schnitt den Naturschutz: Vom 1. März bis zum 30. September sind starke Rückschnitte und das Beseitigen von Hecken grundsätzlich verboten. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Entfernung des Zuwachses sind zulässig. Prüfen Sie vorher sorgfältig, ob Tiere oder besetzte Nester betroffen sind. Für größere Rückschnitte beginnt der reguläre Zeitraum wieder am 1. Oktober.
Vielen Dank, dass Sie mithelfen, unsere Wege und Straßen in Schwollen sicher zu halten.
Ihre Ortsgemeinde Schwollen
Rechtliche Einordnung: § 27 Abs. 5 des rheinland-pfälzischen Landesstraßengesetzes verpflichtet Grundstückseigentümer und Besitzer, Bewuchs zu beseitigen, der von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragt. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt die Schnittzeiten; der Schutz besetzter Nester und geschützter Tiere gilt auch bei erlaubten Pflegeschnitten. Schnittgut darf den Verkehr nicht gefährden oder erschweren.