Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Amtsblatt des Landkreis Birkenfeld

Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt

Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr niedrigen Wasserstände untersagt die Kreisverwaltung Birkenfeld ab dem 30. Juli 2026 die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Das Verbot betrifft unter anderem Bäche, Gräben, Flüsse, Teiche und Seen und gilt auch für Eigentümer sowie Anlieger angrenzender Grundstücke.

Ausgenommen sind die Wasserentnahme durch Einsatzkräfte der Feuerwehr im Brandfall, das unmittelbare Tränken von Vieh am Gewässer sowie behördlich zugelassene Entnahmen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September 2026 oder bis zu ihrem vorzeitigen Widerruf. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die vollständige Verfügung ist im Amtsblatt Nr. 32 des Nationalparklandkreises Birkenfeld veröffentlicht.

Damit die öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises künftig jederzeit schnell erreichbar sind, werden wir im Menü unserer OrtsApp außerdem einen permanenten Link zur Amtsblatt-Seite des Nationalparklandkreises Birkenfeld hinterlegen.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, das Entnahmeverbot zu beachten und damit zum Schutz unserer Gewässer und des Naturhaushalts beizutragen.